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   FG Hessen, 15.02.1996 - 13 K 2517/94   

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https://dejure.org/1996,9005
FG Hessen, 15.02.1996 - 13 K 2517/94 (https://dejure.org/1996,9005)
FG Hessen, Entscheidung vom 15.02.1996 - 13 K 2517/94 (https://dejure.org/1996,9005)
FG Hessen, Entscheidung vom 15. Februar 1996 - 13 K 2517/94 (https://dejure.org/1996,9005)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Berücksichtigung von Aufwendungen zum Erwerb der Erlaubnis für Verkehrsflugzeugführer - Airline Transport Licence (ATPL) - als Werbungskosten; Definition Ausbildungskosten; Voraussetzungen für die Annahme von Fortbildungskosten; Möglichkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1996, 848
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 08.05.2001 - IX R 10/96

    Werbungskosten bei Beteiligung an Immobilienfonds

    Das Finanzgericht (FG) vertrat in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1996, 848 veröffentlichten Urteil die Auffassung, dass die GbR nicht Bauherrin, sondern Erwerberin eines mit einem SB-Markt bebauten Grundstücks sei, da sie das Baugeschehen nicht beherrscht und ein Baukostenrisiko nicht getragen habe.
  • FG Baden-Württemberg, 17.10.2001 - 9 K 248/96

    Aufwendungen für den Erwerb der Verkehrsflugzeugführerlizenz als

    Er hat keine Kenntnisse ergänzt und vertieft, die er durch die bereits in früheren Jahren erworbene Privatpilotenlizenz erlangt hatte; Mit der Erteilung dieser Flugerlaubnis schloss der Kläger noch keine Berufsausbildung ab (vgl. Hessisches FG, Urteil vom 15.2.1996, 13 K 2517/94, EFG 1996, 848; FG Düsseldorf vom 12.6.1997 8 K 6536/96 E, EFG 1997, 1304 und FG München, Urteil vom 7.7.1999 1 K 773/97, EFG 1999, 1175).

    Die finanzgerichtliche Rechtsprechung hat daher bereits mehrfach die Aufwendungen für den Erwerb der Erlaubnis für Berufsflugzeugführer rechtlich als Ausbildungskosten eingeordnet und jeweils rechtskräftig einen unbeschränkten Abzug als Werbungskosten abgelehnt (vgl. Hessisches FG, Urteil vom 1.6.1995 2 K 2974/94, EFG 1995, 911; FG Düsseldorf, Urteil vom 12.9.1995 8 K 7005/94 E, EFG 1996, 768; FG Münster, Urteil vom 14.11.1996 5 K 2566/95 E, EFG 1997, 480; FG Hamburg, Urteil vom 12.5.1999 II 184/99, Juris und FG Münster, Urteil vom 21.12.1999 7 K 5381/97 E, EFG 2000, 356 sowie Hessisches FG in EFG 1996, 848; FG Düsseldorf in EFG 1997, 1304 und FG München in EFG 1999, 1175).

  • FG München, 22.02.2000 - 13 K 2175/95

    Ausbildung oder Fortbildung bei Erwerb der Erlaubnis für Verkehrsflugzeugführer;

    Auch Aufwendungen zum Erlernen der erforderlichen Fähigkeiten in einem nicht anerkannten Beruf dienen der erstmaligen Erlangung einer Erwerbsstellung und sind deswegen dem Bereich der Sonderausgaben zuzuordnen (Hessisches FG, Urteil vom 15.2.1996 13 K 2517/94, EFG 1996, 848; vgl. auch FG München, Urteil vom 7.7.1999 1 K 773/97, EFG 1999, 1175).

    Sie zielte nicht auf den Abschluß einer Berufsausbildung, sondern richtet sich an jedermann, der ein Flugzeug führen will (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 17.11.1989 VI R 8/86, BStBl II 1990, 306 ; vgl. auch Hessisches FG, Urteil vom 15.2.1996 13 K 2517/94, EFG 1996, 848 und FG München, Urteil vom 7.7.1999 1 K 773/97, EFG 1999, 1175).

  • FG München, 27.01.2000 - 13 K 4279/96

    Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für die Ausbildung zum

    Auch durch den vorausgegangenen Erwerb einer Privatpilotenlizenz hatte der Kl noch keine Berufsausbildung zum Berufspiloten abgeschlossen (vgl. Hessisches FG, Urteil vom 15.2.1996 13 K 2517/94, EFG 1996, 848 und FG München, Urteil vom 7.7.1999 1 K 773/97, EFG 1999, 1175).

    Die Schulungsmaßnahmen können nicht zunächst dem Bereich der Berufsausbildung und im späteren Verlauf der Fortbildung zugerechnet werden (vgl. Hessisches FG, Urteil vom 15.2.1996 13 K 2517/94, EFG 1996, 848).

  • FG Münster, 21.12.1999 - 7 K 5381/97

    Aufwendungen für "Typerating" eines Piloten

    Außerdem beruft sich der Kl. auf das Urteil des Hessischen Finanzgerichts in EFG 1996, 848).

    Der Kl. kann auch aus dem Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 15.02.1996 (13 K 2517/94, EFG 1996, 848) keine für ihn günstigen Argumente ableiten.

  • FG Düsseldorf, 12.06.1997 - 8 K 6536/96

    Erwerb einer Berufspilotenlizenz durch hauptberuflichen Privatflugzeugführer als

    Der Kläger hatte, wie dargelegt, mit dem Erwerb der Privatpilotenlizenz noch keine Berufsausbildung abgeschlossen (vgl. ebenso Urteil des Hessischen Finanzgerichts - FG - vom 15. Februar 1996 13 K 2517/94, Entscheidungen der Finanzgerichte 1996, 848, 849).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von demjenigen, der dem vom Beklagten zitierten Urteil des Hessischen FG vom 15. Februar 1996 a.a.O. zugrunde lag; dort hatte nämlich der Kläger nicht als Pilot gearbeitet, sondern war Student.

  • FG Münster, 02.09.2002 - 4 K 2705/00

    Aufwendungen für Berufspilotenlizenz sind Ausbildungskosten

    Die Klin. hatte insbesondere mit dem Erwerb einer Privatpilotenlizenz noch keine Berufsausbildung zur Berufs-pilotin abgeschlossen (vgl. Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 15.2.1996 13 K 2517/94, EFG 1996, 848 und Finanzgericht München, Urteil vom 07.07.1999 1 K 773/97, EFG 1999, 1175 sowie Finanzgericht München, Urteil vom 27.01.2000 13 K 4279/96, a.a.O.).
  • FG Baden-Württemberg, 04.12.1997 - 14 K 305/94

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen eines staatlich geprüften Masseurs für eine

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